Einrichtung einer Fußgängerzone - Anordnung

Die Gemeinde Innichen hat eine neue Verordnung zur Regelung der Fußgängerzone im Ortszentrum erlassen, inklusive Ausnahmen, Zufahrtsregelungen und Kontrollsystem.

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Veröffentlichungsdatum

03.10.2013

Beschreibung

In der Fußgängerzone (z. B. Peter-Paul-Rainer-Straße, St.-Michaels-Platz) gilt ein Fahrverbot für Autos, mit Ausnahmen für Anwohner mit Parkplatz, Gäste zum Gepäckausladen, Lieferanten zu bestimmten Zeiten und Personen mit Sondergenehmigung.

Der Zugang wird durch versenkbare Poller geregelt, die mit einem Schlüssel geöffnet werden können – es gibt orange (dauerhafte) und weiße (zeitlich begrenzte) Genehmigungen.

Wer ohne Erlaubnis einfährt oder falsch parkt, muss mit Strafen rechnen; die Verordnung wird durch Polizei und Beschilderung durchgesetzt.

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Veröffentlichungsdatum

03.10.2013

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:59 Uhr

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