In der Fußgängerzone (z. B. Peter-Paul-Rainer-Straße, St.-Michaels-Platz) gilt ein Fahrverbot für Autos, mit Ausnahmen für Anwohner mit Parkplatz, Gäste zum Gepäckausladen, Lieferanten zu bestimmten Zeiten und Personen mit Sondergenehmigung.
Der Zugang wird durch versenkbare Poller geregelt, die mit einem Schlüssel geöffnet werden können – es gibt orange (dauerhafte) und weiße (zeitlich begrenzte) Genehmigungen.
Wer ohne Erlaubnis einfährt oder falsch parkt, muss mit Strafen rechnen; die Verordnung wird durch Polizei und Beschilderung durchgesetzt.