Verordnung zur Regelung der Straßenkunst in Innichen, genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 48/07 vom 20.08.2008 (download)
ACHTUNG: Mit Verfügung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Innichen Prot. Nr. 0011833 vom 29.09.2011, ist bis auf Weiteres die Ausstellung der "Sondernutzungsbewilligung zur Ausübung der Straßenkunst" ausgesetzt.