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Das Dokument erklärt die Regeln und Verfahren für die Abgabe der GIS-Erklärung in Südtirol.
Die GIS-Erklärung ist für die Gemeindeimmobiliensteuer in Südtirol erforderlich und ersetzt frühere Steuern wie ICI und IMU.
Die Erklärung muss abgegeben werden, wenn sich Änderungen bei den Immobilien ergeben, die der Gemeinde nicht bekannt sind.
Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Immobilie erworben oder geändert wurde.
Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 10:05 Uhr