Vereine, Verbände und Organisationen, die im Verzeichnis der förderungswürdigen Vereine eingetragen sind, können Anträge auf außerordentliche Beiträge stellen.
Die Anträge müssen bis zum 31. August eines jeden Jahres eingereicht werden und alle erforderlichen Unterlagen enthalten, um berücksichtigt zu werden.
Die Beiträge werden nach bestimmten Kriterien bemessen und können in mehreren Raten ausgezahlt werden, wobei auch ehrenamtliche Leistungen anerkannt werden.