Einführung eines Durchfahrtsverbots in der Attostraße

Die Gemeinde Innichen erlässt ein Durchfahrtsverbot für die Attostraße, um die Sicherheit im Bereich der Stiftskirche und des Friedhofs zu erhöhen.

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Beschreibung

In der Attostraße darf man ab der Kreuzung mit der Freisingerstraße nicht mehr durchfahren – außer man gehört zu den Ausnahmen wie Anwohner, Radfahrer oder Einsatzfahrzeuge.

Die Maßnahme soll den Verkehr beruhigen, weil die Straße oft als Abkürzung oder Parkplatzsuche genutzt wird und direkt an die Fußgängerzone grenzt.

Die alte Verordnung wird aufgehoben, und Verstöße gegen das neue Verbot werden laut Straßenverkehrsordnung bestraft.

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2023

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:53 Uhr

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