Einführung von Zentrumsparkplätzen "Rote Zone" für Ermächtigte in der Attostraße und in der Freisinger Straße - Anordnung

Die Gemeinde Innichen führt eine „Rote Zone“ mit zeitlich begrenzten Parkplätzen für Berechtigte in der Attostraße und Freisinger Straße ein, um den Verkehr im Zentrum zu regulieren.

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Beschreibung

In der Attostraße und Freisinger Straße dürfen nur noch berechtigte Personen mit Parkscheibe für 90 bzw. 180 Minuten parken – in der Hochsaison gilt teilweise ein komplettes Parkverbot.

Bewohner bestimmter Ortsteile (z. B. Innichberg, Vierschach, Winnebach) können kostenlos einen Parkausweis beantragen, der drei Jahre gültig ist.

Ziel ist es, den Parksuchverkehr zu reduzieren, die Fußgängerzone zu schützen und die Parkplätze im Zentrum besser zu verwalten.

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Veröffentlichungsdatum

30.07.2020

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:57 Uhr

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