Europäische Union – Aufenthaltsrecht für EU-Bürger

EU-Bürger dürfen bis zu drei Monate ohne Anmeldung in Südtirol bleiben, wenn sie einen gültigen Ausweis...

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

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    EU-Bürger dürfen bis zu drei Monate ohne Anmeldung in Südtirol bleiben, wenn sie einen gültigen Ausweis haben. Für längere Aufenthalte müssen sie sich bei der Gemeinde anmelden und bestimmte Unterlagen vorlegen, zum Beispiel zur Arbeit, Krankenversicherung oder Ausbildung. Wer fünf Jahre ununterbrochen in Italien lebt, kann ein Daueraufenthaltsrecht bekommen.

    siehe  Dienst im Bürgernetz

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    Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 11:41 Uhr

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