Friseure, Schönheitspfleger und Kosmetiker

Wer als Friseur, Schönheitspfleger oder Kosmetiker arbeiten möchte, muss dies der Gemeinde Innichen melden....

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

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Wer als Friseur, Schönheitspfleger oder Kosmetiker arbeiten möchte, muss dies der Gemeinde Innichen melden. Die Arbeit darf nur gemacht werden, wenn alle Hygiene-Regeln eingehalten werden. Kosmetische Behandlungen sind erlaubt, aber keine, die nur für medizinische Zwecke gedacht sind.

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Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 11:38 Uhr

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