Wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen und Getränke verabreicht muss dem gebietszuständigen Bürgermeister eine Zertifizierte Tätigkeitsbeginnerklärung über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) vorab zukommen lassen:
- Schankbetrieb (Milchbar, Bar, Cafè, Schenke, Bier- oder Weinlokal u.ä.)
- Speisebetrieb (Jausestation, Gasthaus, Restaurant, Grillrestaurant, Pizzeria, Patisserie, Vereinswirtschaft, Betriebskantine)
Wer gewerbsmäßig einen Beherbergungsbetrieb eröffnen will, muss beim gebietszuständigen Bürgermeister eine Erlaubnis beantragen:
Beherbergungsbetrieb (Garni, Pension, Gasthof, Motel, Residence)
ACHTUNG: Schank- und Speisebetriebe, die einem gastgewerblichen Beherbergungsbetrieb angegliedert sind und unter derselben Führung stehen benötigen weiterhin eine Erlaubnis von Seiten des gebietszuständigen Bürgermeister.
Schank- und Speisebetriebe werden von der Gemeinde aufgrund ihrer Ausstattung, Lage u.s.w. in Kategorien eingestuft (von 1 bis 5). Beherbergungsbetriebe werden hingegen vom Amt für Tourismus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol in Sterne (von 1 bis 5) eingestuft.
Weitere Informationen dazu, Onlinedienst und Formulare beim SUAP Schalter im Südtiroler Bürgernetz
Gebühren
- 3 Stempelmarken (ausschließlich im Falle von einer Erlaubnis, bzw. eines Beherbergungsbetriebes)
Voraussetzungen
- Nachweis der beruflichen Befähigung im Bereich der Verabreichung von Speisen und Getränken
- positives hygienisch-sanitäres Gutachten von Seiten des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit (ausschließlich für Beherbergungsbetriebe)
- Benützungsgenehmigung für die Betriebsräume
- Verfügbarkeit der Betriebsräume
- moralische Voraussetzungen
Unterlagen
- Gesuch versehen mit einer Stempelmarke (ausschließlich für Beherbergungsbetriebe oder Speise und/oder Schankbetriebe die einem Beherbergungsbetrieb angegliedert sind und unter derselben Führung stehen)
- positives hygienisch-sanitäres Gutachten von Seiten des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit (ausschließlich für Beherbergungsbetriebe)
- Formblatt bezüglich Einstufung des Betriebes (erhältlich beim Lizenzamt)
- Ablichtung der Benutzungsgenehmigung für die Betriebsräume (Bauamt)
- genehmigter Plan der Betriebsräume im Maßstab 1:100 (Bauamt)
- Nachweis der beruflichen Befähigung im Bereich der Verabreichung von Speisen und Getränken (mittels Selbsterklärung)
- Einschreibung im Firmenregister bei Haldels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer (mittels Selbsterklärung)
- Nachweis über die Verfügbarkeit der Betriebsräume (z.B. Miet-, Pacht-, Kaufvertrag o. a.)
- Ablichtung des Gründungsaktes der Firma (nur für Gesellschaften)
- Ersatzerklärung des Notorietätsaktes betreffend "Antimafia"
- Ablichtung eines gültigen Personalausweises
- Formblatt "Registrierung der Lebensmittelbetriebe" - DIA (sollten Lebensmittel verabreicht werden)
- siehe Lizenzen, Protokoll und Gemeindediener
Zuständig