Wohnsitz - Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger)

Personen aus Nicht-EU-Ländern, die in Südtirol wohnen möchten, brauchen einen gültigen Reisepass und...

Veröffentlichungsdatum:

13.10.2022

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Beschreibung

Personen aus Nicht-EU-Ländern, die in Südtirol wohnen möchten, brauchen einen gültigen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung.

Sie müssen ihren Wohnsitz bei der Gemeinde melden und bei einem Familienumzug offizielle Dokumente aus dem Herkunftsland vorlegen.

Nach jeder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss die Wohnsitzmeldung innerhalb von 60 Tagen erneuert werden, sonst kann man aus dem Register gelöscht werden.

siehe Dienst im Bürgernetz

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Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 11:18 Uhr

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