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Italienische Staatsbürger, die ins Ausland ziehen, müssen sich beim Konsulat melden, damit sie ins Register...
13.10.2022
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Italienische Staatsbürger, die ins Ausland ziehen, müssen sich beim Konsulat melden, damit sie ins Register der Auslandsitaliener (AIRE) eingetragen werden.
Diese Eintragung ist nicht nötig, wenn man nur kurz oder für weniger als ein Jahr im Ausland bleibt.
Wer zurück nach Italien zieht, muss sich beim Meldeamt melden, damit er wieder ins normale Einwohnerregister aufgenommen wird.
siehe Dienst im Bürgernetz
Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 11:13 Uhr