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In das Register der ansässigen Bevölkerung (A.P.R.) werden alle Personen eingetragen, die in der Gemeinde...
13.10.2022
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In das Register der ansässigen Bevölkerung (A.P.R.) werden alle Personen eingetragen, die in der Gemeinde wohnen oder dort ihren festen Wohnsitz haben.
Wer umzieht – innerhalb der Gemeinde, in eine andere Gemeinde oder ins Ausland – muss dies mit einem Formular beim Meldeamt melden.
Das Meldeamt hilft auch bei der Adressänderung in Führerschein und Zulassungsschein und stellt eine Bestätigung aus.
siehe Dienst im Bürgernetz
Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 11:34 Uhr