Verzeichnis der förderungswürdigen Vereine der Gemeinde Innichen Art. 37 der Gemeindesatzung - Ansuchen um Eintrag

Formular zur Aufnahme eines Vereins in das Verzeichnis förderungswürdiger Vereine der Gemeinde Innichen.

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Beschreibung

Vereine können mit diesem Formular die Aufnahme in das Verzeichnis laut Artikel 37 des Gemeindestatuts der Gemeinde Innichen beantragen.

Es müssen Angaben zum Verein, zur Leitung, zu den Ausschussmitgliedern und zum Statut gemacht werden; übergemeindliche Vereine geben zusätzlich die Mitgliederzahl an.

Das Gesuch kann jedes Jahr vom 1. bis 31. August eingereicht werden und unterliegt den Datenschutzbestimmungen gemäß EU-Verordnung.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:03 Uhr

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