Der Jugendbeirat vertritt die Interessen der Jugendlichen in der Gemeinde und arbeitet mit dem Gemeinderat zusammen.
Die Geschäftsordnung regelt Sitzungen, Abstimmungen, Aufgaben und die Zusammensetzung des Beirats.
Mitglieder müssen aktiv teilnehmen, und Entscheidungen werden demokratisch getroffen.