Anleitung - Digitale Verfahren im Bauamt – Umsetzung des Art. 13 Abs. 5 der Gemeindebauordnung

Das Dokument beschreibt die digitalen Verfahren und Anforderungen für das Einreichen von Bauanträgen.

Themen

Beschreibung

Alle Bauanträge müssen elektronisch erstellt, digital signiert und online eingereicht werden.

Wenn der Antragsteller keine eigene digitale Signatur hat, kann ein beauftragter Techniker oder ein Unternehmen dies übernehmen.

Die Dokumente müssen in einem bestimmten Format (PDF/A) vorliegen und korrekt benannt sein.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

16.04.2020

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 10:02 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen