Regelung des Straßenverkehrs - Richtigstellung "Rote Zone" - Anordnung Nr. 10/23

Die Gemeinde Innichen passt die Regelung der „Roten Zone“ für zentrumsnahe Parkplätze an und erlaubt ganzjähriges, kostenloses Parken für Ortsansässige.

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Beschreibung

Bürger:innen aus Innichen, Innichberg, Vierschach und Winnebach dürfen das ganze Jahr über kostenlos in der Attostraße und Freisinger Straße parken.

Die Parkplätze sind mit Parkscheibenpflicht für Ermächtigte versehen (120 bzw. 180 Minuten), für Nicht-Ermächtigte gilt ein Parkverbot.

Die Maßnahme soll den Parkplatzsuchverkehr in der Hochsaison verringern und wird durch neue Verkehrsschilder kenntlich gemacht.

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Veröffentlichungsdatum

21.03.2023

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 10:21 Uhr

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