Zuweisung von Baugründen in den Gewerbegebieten und Gewerbegebieten mit besonderer Nutzung

Regelung zur Vergabe von Baugrundstücken in Gewerbegebieten und Sondernutzungszonen in Innichen.

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Veröffentlichungsdatum

30.06.2003

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen vergibt Baugrundstücke in Gewerbegebieten nach klaren Kriterien, die in einer Rangordnung bewertet werden.

Es gibt Vorrang- und Vorzugskriterien, wobei Vorrangkriterien wie gesetzliche Vorgaben oder Zwangsräumungen höher gewichtet werden.

Bewerbungen müssen fristgerecht eingereicht und vollständig dokumentiert sein, falsche Angaben führen zu einem Ausschluss für fünf Jahre.

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Veröffentlichungsdatum

30.06.2003

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 16:56 Uhr