Dekret des Landeshauptmanns vom 18.03.2015, Nr. 2366

Das Dokument regelt die Erklärungspflicht zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS/IMI) in Südtirol und beschreibt, wann und wie Eigentümer ihre Immobilien melden müssen.

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Beschreibung

In Südtirol gibt es eine eigene Steuer auf Immobilien, die GIS heißt. Wer eine Immobilie besitzt oder Änderungen daran vornimmt, muss das der Gemeinde melden.

Die Erklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden, außer wenn sich nichts geändert hat oder die Gemeinde die Daten schon kennt.

Es gibt genaue Regeln, wie das Formular auszufüllen ist, und Strafen, wenn man es nicht oder falsch abgibt.

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03.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:00 Uhr

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