Werbeverkäufe sind Sonderverkäufe, die nur wenige Artikel zum Gegenstand haben und sich über höchstens zwei Wochen erstreken; diese Waren müssen billiger als üblich angeboten werden mit der Absicht des Betriebes, ein neues Produkt oder Marke auf den Markt zu bringen oder den Umsatz zu heben. Werbeverkäufe können in jedem belibigen Zeitraum des Jahres durchgeführt werden, mit ausnahme des Zeitraumes von 40 Tagen vor Beginn der Sanisonschlussverkäufe und im Dezember.
Jeder der einen Werbeverkauf durchführen will, muss dies mindestens 10 Tage vor dem Beginn des Verkaufes der Gemeinde über den Einheitsschalter gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) melden.
Werbeverkäufe dürfen höchstens fünfzehn Warenarten und 10% der Artikel umfassen, welche im Geschäft ausgestellt sind.
Werbung belibiger Art ist erst ab dem zweiten Werktag vor dem Verkaufsbeginn zulässig.
Werbeverkäufe von Lebensmittenl und Produkten für die Körperpflege sowie von Reinigungsmitteln für den Haushalt können jederzeit und ohne Mitteilung an die Gemeinde durchgeführt werden.
Angebote einer sehr beschränkten Anzahl von Artikeln (Wühlkörbe), sind nicht als Werbeverkäufe anzusehen, sofern keine Werbung hierfür gemacht wird.
Weitere Informationen dazu, Onlinedienst und Formulare beim SUAP Schalter im Südtiroler Bürgernetz.
Gebühren
Voraussetzungen
Unterlagen
Zuständig