Informationen zum übergemeindlichen Park Abo in den Gemeinden
Welsberg-Taisten, Niederdorf, Toblach, Innichen und Sexten
Voraussetzung für das Abo ist der meldeamtliche Wohnsitz des Fahrzeughalters in einer der Gemeinden Welsberg-Taisten, Niederdorf, Toblach, Innichen oder Sexten und es wird von jener Gemeinde ausgestellt, in der die Person ihren Wohnsitz hat.
Das Entgelt beträgt 50 Euro pro Fahrzeug und pro Jahr und muss vor Ausstellung mit den folgenden Zahlungsmitteln entrichtet werden:
• Bestätigung einer Überweisung mit dem Verwendungszweck:
"Übergemeindliches Parkabo + Kennzeichen"
auf das Schatzamtskonto der jeweiligen Gemeinde. Für Innichen:
Raiffeisen Landesbank Südtirol AG
IBAN: IT 91 Y 03493 11600 000302027208
Die Gültigkeit beträgt 1 (ein) Jahr ab Zahlungsdatum.
Im Fahrzeugschein muss als Besitzer der Antragsteller eingetragen sein. Daher ist dem Antrag eine Kopie des Scheines beizulegen. Pro Abo wird nur ein Kennzeichen eingetragen. Sollte das Fahrzeug auf eine Miet- oder Leasingfirma, bzw. betrieblich eingetragen sein, so muss diese, die private Nutzung desselben bestätigen.
Das Fahrzeug muss auf eine physische Person zugelassen sein, es muss sich um einen PKW, d.h. ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes handeln und es darf nicht betrieblich genutzt werden.
Fahrzeuge, die auf Betriebe oder Gesellschaften zugelassen sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen, mit obengenannter Ausnahme, dass diese die private Nutzung ausdrücklich bestätigen.
Das Abo gilt auf allen blauen Parkplätzen der teilnehmenden Gemeinden für maximal 2 (zwei) Stunden zusammen mit ausgelegter Parkscheibe und auf den folgenden Parkplätzen (ohne zusätzlich ausgelegte Parkscheibe) ganztägig:
Welsberg-Taisten:
Niederdorf:
- Parkplatz Bacher Eck
- Mitterling
Toblach:
- Toblacher See
- Parkplatz Drei-Zinnen-Blick
- Landro See
Innichen:
Sexten:
- Parkplatz Postplatz
- Parkplatz „Karibik“ im Fischleintal
- „Musselplatz“ am Kreuzbergpass (ca. 200 Meter vor der Passhöhe rechts)
- Parkplatz Sportanlagen
- auf allen Parkplätzen die mit Parkscheibe geregelt sind
Ausgenommen vom Abo sind in Innichen der Parkplatz Pflegplatz.
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit Schranken gilt das Abo nicht.
Bei Missbrauch wird das Park Abo eingezogen, annulliert und es erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes.
Ansuchen Ausstellung Parkabonnement für die Gemeinden Sexten, Innichen, Toblach, Niederdorf und Welsberg