Grabungsarbeiten auf öffentlichen Flächen - Verordnung

Das Dokument ist eine zweisprachige Gemeindeverordnung über Regeln für Grabungsarbeiten auf öffentlichen Flächen in Innichen.

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2004

Beschreibung

Wer auf öffentlichen Flächen graben will, muss mindestens 14 Tage vorher eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen und genaue Angaben machen.

Es müssen Gebühren und eine Kaution bezahlt werden, und die Sicherheit der Bürger muss während der Arbeiten gewährleistet sein.

Nach den Arbeiten muss die Fläche fachgerecht wiederhergestellt werden, sonst drohen Strafen und die Gemeinde kann die Reparatur auf Kosten des Verursachers durchführen.

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Veröffentlichungsdatum

29.11.2004

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 09:14 Uhr

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