Gemeindewahlkommission

Gemeindewahlkommission

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Beschreibung

Der Art. 10 des Gesetzes Nr. 270 vom 21.12.2005 bestimmt, dass der Gemeinderat aus seinen Reihen die Gemeindewahlkommission wählt.

Die Kommission setzt sich in Gemeinden, in welchen dem Gemeinderat bis zu fünfzig Räte zugeteilt sind, aus dem Bürgermeister, der den Vorsitz führt, und aus drei effektiven und drei Ersatzmitgliedern, zusammen (Art. 12, Absatz 2 des D.P.R. Nr. 223/1967).

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 21 vom 28.05.2025 wurde die Gemeindewahlkommission für den Zeitraum 2025 - 2030 ernannt.

 

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Klaus Rainer

Vorsitzender

Mitglieder

Biagio Di Napoli

Gemeinderat

Stefano De Pauli

Gemeinderat

Barbara Wachtler

Gemeinderätin

Evelyn Rainer

Gemeinderätin

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.05.2025, 09:45 Uhr